Suche

Gebäudeenergiegesetz und kommunale Wärmeplanung

Das müssen Hauseigentümer beim Heizungsaustausch wissen

Mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung können – und wollen – Hauseigentümerinnen und -eigentümer im Kreis Minden Lübbecke zur Energiewende beitragen. Ein Baustein mit großen Einsparpotenzialen ist dabei die Heiztechnik. Doch im Dschungel von Gesetzen und Vorschriften verliert man schnell den Überblick: Was regelt das Gebäudeenergiegesetz, was das Landeswärmeplanungsgesetz? Und welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung? Ein kompakter Überblick über die Vorgaben und Zuständigkeiten bringt Licht ins Dunkel.

Aktuell entfallen zirka 55 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland auf den Wärmesektor. In diesem Bereich die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, bedeutet einen großen Schritt in Richtung Klimaneutralität. Deshalb setzen Bund, Länder und Gemeinden mit ihren Vorgaben genau hier an.

Gebäudeenergiegesetz – bundesweite Pflicht zum Umstieg auf erneuerbare Wärme

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt bundesweit Energieeffizienzstandards für Gebäude – und verpflichtet damit die Hauseigentümerinnen und -eigentümer, auf Erneuerbare Energien umzustellen. So müssen seit der Gesetzesnovelle im Jahr 2024 Neubauten bereits jetzt mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärmequellen nutzen.

Bei einem erforderlichen Heizungsaustausch in Bestandsgebäuden greift das Gesetz aber erst, bei uns im Kreis Minden-Lübbecke, ab Mitte 2028 . Denn wie genau die Bürgerinnen und Bürger auf erneuerbare Wärme umstellen, hängt von den lokalen Gegebenheiten ab. Wer seine Heizung erneuert, kann jedoch innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren auch Systeme einbauen, die noch nicht die Vorgaben des GEG erfüllen. Für Privatleute lohnt es sich jedoch auf jeden Fall, schon jetzt umzustellen: Die Förderungen waren noch nie so hoch und vielfältig wie jetzt. Über aktuelle Fördermittel können Sie sich unter: https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi

Kommunale Wärmeplanung – Orientierung für den Heizungstausch gemäß GEG

Mit ihren langfristigen Infrastrukturmaßnahmen kann die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde dafür sorgen, das GEG in die Praxis umzusetzen. Das bedeutet konkret: Sie kann den Eigentümerinnen und Eigentümern aufzeigen, welche klimafreundlichen Heizlösungen vor Ort möglich sind – etwa durch den Ausbau von Fernwärmenetzen (bei uns im Kreis steht nur vereinzelt Fernwärme zur Verfügung) oder die Förderung Erneuerbarer Energien. Gemeinden bis 100.000 Einwohnenden (entspricht unserem gesamten Kreisgebiet) müssen bis zum 30. Juni 2028  ihren Wärmeplan vorlegen. Und für Gebiete mit weniger als 10.000 Einwohnende können die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.

Legt eine Gemeinde vor Ablauf der Frist einen Wärmeplan vor, werden die Vorgaben  trotzdem erst zum jeweiligen Stichtag verpflichtend. Dabei gibt es eine Ausnahme: Weist die Kommune bereits gesondert einzelne Teilbereiche des Gemeindegebiets aus, in denen Wärmenetze zukünftig die klimaneutrale Wärmeversorgung gewährleisten, greifen hier die Pflichten und Fristen des GEG früher. Die Verpflichtung und den rechtlichen Rahmen für ihre individuelle Planung erhalten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen durch das Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWP NRW).

Weitere Austauschpflichten: Wer muss jetzt schon aktiv werden?

Unabhängig von GEG, LWP und kommunaler Wärmeplanung gelten schon jetzt eine Reihe von Vorgaben für alle bestehenden Wohngebäude.

Dazu gehört, dass Eigentümerinnen und Eigentümer eine Heizung umgehend austauschen müssen, wenn diese weder einen Brennwert- noch einen Niedertemperaturkessel hat und älter als 30 Jahre ist. Dies trifft allerdings heute nur noch auf sehr wenige Anlagen zu. Informationen über Kesseltyp und Austauschpflichten geben die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Rahmen ihrer Feuerstättenschau, die sie zweimal innerhalb von sieben Jahren durchführen.

Ausgenommen von dieser Austauschregelung sind Ein- und Zweifamilienhäuser, sofern die Eigentümerinnen mindestens seit Februar 2002 selbst im Gebäude wohnen. Käufer von Ein- oder Zweifamilien-Häusern müssen die Pflichten hingegen innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

Hintergrund zum Projekt ALTBAUNEU:

Die gemeinsame Initiative ALTBAUNEU von Kommunen und Kreisen in NRW unterstützt die teilnehmenden Regionen bei der Beratung ihrer Bürgerinnen und Bürger zur sinnvollen Umsetzung von Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung. Zentrales Element des Projektes ist ein Internetportal, auf dem über Sanierungsthemen, Fördermöglichkeiten und Veranstaltungen informiert wird. Außerdem gibt es eine Expertendatenbank mit regionalen Handwerkern, Energieberatern und Architekten. Das Projekt wird von der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate unterstützt und von der Verbraucherzentrale NRW sowie dem Handwerk in NRW begleitet. Webseite: https://www.alt-bau-neu.de/kreis-minden-luebbecke/

Im Kreis Minden-Lübbecke wird die Kampagne vom Klimaschutzmanagement des Kreises Minden-Lübbecke umgesetzt.

Skip to content